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News

10.01.2017
Heizungsoptimierung: Stromkosten sparen mit staatlicher Förderung
Drei Viertel aller Heizungen in Deutschland arbeiten nicht effizient. Schuld sind meistens eine veraltete Technik und nicht aufeinander abgestimmte Anlagen. Durch Optimierung der bestehenden Heizsysteme kann jeder Einzelne mit geringem Aufwand die Energieeffizienz steigern. Das senkt nicht nur die Kosten, sondern schont auch das Klima – und wird daher vom Staat finanziell unterstützt.

Seit dem 1. August 2016 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie die Optimierung der Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich.

Einsparen von Energie und Kosten

Die Fördersumme kann bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten betragen, beide Maßnahmen können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass die Heizsysteme zum Zeitpunkt der Durchführung seit mehr als zwei Jahren installiert sind. „Bei älteren Heizungen lohnt es sich, sowohl die Pumpen auszutauschen als auch den hydraulischen Abgleich durchzuführen“, sagt Kai Zitzmann,Energieeffizienz -Experte von TÜV Rheinland. Dieser sorgt dafür, dass alle Heizkörper in einem Heizsystem nur die Wärme bekommen, die sie auch benötigen. Denn oft wurde ein hydraulischer Abgleich noch nie durchgeführt. „Dabei kann der Verbrauch durch die Kombination beider Maßnahmen spürbar gesenkt werden“, so der Fachmann

Durchführung durch Fachleute

Die BAFA-Förderung wird in zwei Schritten beantragt: Zunächst registriert sich der Antragsteller online auf der BAFA-Homepage und erhält eine Registrierungsnummer. Innerhalb von sechs Monaten muss dann ein Fachhandwerker die Optimierungsmaßnahmen an dem Heizungssystem durchführen. Nach Abschluss der Arbeiten schickt der Antragsteller die Rechnung, die erforderlichen Unterlagen sowie die für die Förderung notwendigen weiteren Unterlagen an das BAFA. Eine Übersicht über die geförderten Pumpen ist unter www.machts-effizient.de/heizungsoptimierung abrufbar. Die Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2020 eingehen.

Als Spezialist für den hydraulischen Abgleich und Hocheffizienzpumpen sprechen Sie uns gerne für einen Beratungstermin an!